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OLG Brandenburg, 04.05.2009 - 5 W 23/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks in einem Gewerbegebiet; Freiheit der Beweiswürdigung
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; BGB § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 2; ZPO § 286; BGB § 123
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks in einem Gewerbegebiet; Freiheit der Beweiswürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 10.03.2008 - 2 O 213/06
- OLG Brandenburg, 04.05.2009 - 5 W 23/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87
Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2009 - 5 W 23/08
Die Kläger konnten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung hierüber eine Aufklärung erwarten (BGH NJW 1989, 763; NJW-RR 1991, 439), denn die Bauart der Häuser in der Umgebung ließ nicht erkennen, dass das von den Klägern gekaufte Haus in einem Gewerbegebiet liegt und die Nutzungsbeschränkung des Wohnhauses ist ein wesentliches Merkmal der Kaufsache. - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2009 - 5 W 23/08
Denn der Verkäufer darf wesentliche Merkmale der Kaufsache nicht verschweigen (BGH NJW 1990, 975). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2009 - 5 W 23/08
Die Kläger konnten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung hierüber eine Aufklärung erwarten (BGH NJW 1989, 763; NJW-RR 1991, 439), denn die Bauart der Häuser in der Umgebung ließ nicht erkennen, dass das von den Klägern gekaufte Haus in einem Gewerbegebiet liegt und die Nutzungsbeschränkung des Wohnhauses ist ein wesentliches Merkmal der Kaufsache.